FAQ's
- Wer beliefert mich mit Strom, wenn ich nie den Anbieter oder das Stromprodukt gewechselt habe?
- Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
- Sind nach einem Wechsel technische Änderungen notwendig?
- Wo ist der Stromzähler untergebracht? Alternativen zur Finanzierung durch die öffentliche Hand?
- Kostet der Wechsel etwas?
- Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
- Wie finde ich einen günstigen Anbieter?
- Wer hilft mir, wenn ich keinen Internetzugang habe?
- Worauf sollte beim Angebotsvergleich besonders geachtet werden?
- Was ist von Vorauszahlungen und Strompaketen zu halten?
- Was ist von Preisgarantien oder Rabatten zu halten?
- Kann es mir passieren, dass ich plötzlich ohne Strom dastehe?
- An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?
- Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler (Tag- und Nachstromzähler)?
- Ist ein Anbieterwechsel bei Wärmepumpen möglich?
- Bekomme ich die bereits gezahlten Abschläge von meinem vorherigen Stromlieferanten erstattet?
- Muss ich meinen Vermieter über einen Wechsel informieren?
- Was ist bei einem Umzug zu beachten?
- Wann sollte ich den Zählerstand ablesen?
1. Wer beliefert mich mit Strom, wenn ich nie den Anbieter oder das Stromprodukt gewechselt habe?
In diesem Fall werden Sie in der sog. Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Stromversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke, zu einem vergleichsweise hohen Preis. Grundversorger ist der Stromanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
2. Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb
des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die
Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der
Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk
handelt.
Sie können problemlos ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes
Verteilnetz als ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den
Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.
3. Sind nach einem Wechsel technische Änderungen notwendig?
Technische Arbeiten, beispielsweise am Stromzähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der örtliche Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten mitzuteilen.
4. Wo ist der Stromzähler untergebracht?
Wenn sich der Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Fragen Sie notfalls Ihren Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hauswart.
5. Kostet der Wechsel etwas?
Der Wechsel ist kostenlos. Wechselgebühren sind unzulässig.
6. Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem sogenannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen oftmals ein Sonderkündigungsrecht.
7. Wie finde ich einen günstigen Anbieter?
Für einen Preisvergleich benötigen Sie Ihren Jahresverbrauch in
Kilowattstunden (kWh), den Sie in Ihrer letzten Jahresabrechnung finden.
Am einfachsten ist der Preisvergleich mit Hilfe von Internet-Strompreisrechnern.
Dort geben Sie Ihren Jahresverbrauch und die Postleitzahl ein und
erhalten dann eine Preisübersicht. Zur Verfeinerung der Suchergebnisse
können Sie verschieden Filterfunktionen benutzen. Lassen Sie sich mit
Hilfe der Filter nur Ergebnisse anzeigen die keine Kautionen oder
Vorauszahlungen verlangen.
8. Wer hilft mir, wenn ich keinen Internetzugang habe?
Informationen erhalten Sie in den Beratungsstellen Ihrer Verbraucherzentrale. Hier erhalten Sie Unterlagen zum Stromanbieterwechsel und Unterstützung beim Wechsel. Auch die Stiftung Warentest veröffentlicht regelmäßig Listen mit den günstigsten bundesweiten und regionalen Anbietern und nennt die günstigsten Ökostromanbieter.
9. Worauf sollte beim Angebotsvergleich besonders geachtet werden?
Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten (höchstens 1 Jahr) und kurze Kündigungsfristen (2 Wochen zum Ende des Kalendermonats), damit Sie im Bedarfsfall schnell wieder zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Vergleichen Sie die Brutto-Endpreise, also die Preise für Haushaltskunden/Privatkunden. Die Preise müssen sämtliche Steuern und Abgaben einschließen.
10. Was ist von Vorauszahlungen und Strompaketen zu halten?
Vermeiden Sie Vorauszahlungen. Sie würden diese im Insolvenzfall wahrscheinlich nicht zurückerhalten.
Strompakete, also eine vorab vereinbarte Strommenge, einzukaufen, ist
nicht sinnvoll. Wenn Sie weniger verbrauchen, zahlen Sie trotzdem „das
ganze Paket“. Strom zu sparen lohnt sich für Sie dann nicht. Ein
Mehrverbrauch wird in der Regel teuer.
11. Was ist von Preisgarantien oder Rabatten zu halten?
Eine Preisgarantie sollte wenigstens ein Jahr gelten. Nach Ablauf ist jederzeit eine Preiserhöhung möglich. Da ein Rabatt beziehungsweise Wechselbonus nur einmalig eingeräumt wird, sollte man sich davon nicht blenden lassen.
12. Kann es mir passieren, dass ich plötzlich ohne Strom dastehe?
Wenn der neue Stromanbieter die Lieferung einstellt, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung zu übernehmen. Es kann also nicht passieren, dass Sie plötzlich ohne Strom dastehen.
Wenn Sie dem neuen Stromanbieter eine Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrages erteilen, brauchen Sie sich um eine lückenlose Stromversorgung keine Gedanken zu machen. Selbst kündigen sollten Sie nur, wenn Sie aufgrund einer Preiserhöhung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In dem Fall sollten Sie vorsorglich beim alten Versorger einen Antrag auf Weiterbelieferung bis zur Umstellung stellen.
13. An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?
Bei Störungen ist nach wie vor der Netzbetreiber zuständig. Auch im Falle eines Stromausfalls wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber. Er ist zur schnellstmöglichen Beseitigung von Störungen verpflichtet.
14. Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler (Tag- und Nachstromzähler)?
Für Nachstrom ist der Wechsel mangels Angebotes so gut wie ausgeschlossen. Nach einem Wechsel wird in der Regel nicht mehr zwischen Tag- und Nachtstrom unterschieden, es gilt rund um die Uhr der vereinbarte Preis. Das gilt insbesondere für Heizstromkunden. Wer wechselt, wird in der Regel nur Tagstrom bekommen, was in diesem Fall völlig unlukrativ ist.
15. Ist ein Anbieterwechsel bei Wärmepumpen möglich?
Nur Grundversorger bieten günstige Sondertarife für Wärmepumpen an.
16. Bekomme ich die bereits gezahlten Abschläge von meinem vorherigen Stromlieferanten erstattet?
Sie erhalten eine Schlussrechnung vom alten Versorger, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen gutgeschrieben und erstattet werden.
17. Muss ich meinen Vermieter über einen Wechsel informieren?
Sind Sie selber Vertragspartner eines Stromliefervertrages,
brauchen Sie Ihren Vermieter im Fall eines Wechsels nicht zu
informieren.
Erhalten Sie die Stromrechnung von Ihrem Vermieter, zum Beispiel bei
einer Warmmiete, ist dieser Vertragspartner des Stromanbieters. Sie
können dann den Anbieter nicht wechseln, sondern nur ihren Vermieter
bitten, einen günstigeren Anbieter zu wählen. Ob Sie einen solchen
Anspruch gegenüber ihrem Vermieter haben, ist eine Frage des Mietrechts
und noch nicht gerichtlich geklärt.
18. Was ist bei einem Umzug zu beachten?
Wenn Sie zum Umzugstag einen Stromanbieterwechsel planen,
sollten Sie bereits sechs bis acht Wochen vorher einen neuen Vertrag
abschließen, da die Umstellung einige Wochen dauert. Wird nichts
unternommen, entsteht beim Einzug automatisch ein Stromliefervertrag
mit dem Grundversorger zu dessen Standardtarif, den sie aber mit einer
Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats wieder kündigen
können. Sollten Sie bereits in Ihrer alten Wohnung über einen
Sondervertrag beliefert worden sein, achten Sie auf die
Kündigungsfristen. Falls Sie in eine andere Region ziehen, fragen Sie
den Stromlieferanten am neuen Wohnort, wer den alten Vertrag kündigt.
Für den Wechsel werden das Einzugsdatum, die Stromzählernummer und der
Zählerstand benötigt (notfalls beim Vermieter nachfragen). Der
Zählerstand sollte am besten im Beisein eines Zeugen notiert werden, um
die Abrechnungen später kontrollieren zu können.
19. Wann sollte ich den Zählerstand ablesen?
Am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung sollten Sie den Zählerstand notieren und dem Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.





