Neutrale und anbieterunabhängige Beratung ist das Alleinstellungsmerkmal der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Verstöße unserer Berater*innen gegen dieses Gebot können beispielsweise sein: Die Empfehlung von bestimmten Marken und Herstellern (z.B. eines Heizungs- oder Dämmstoffherstellers), die Bewerbung der eigenen Dienstleistung (z.B. einer Planungsleistung oder der Erstellung eines KfW-Gutachtens) oder die Übergabe einer anderen Visitenkarte als die der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Der*die Berater*in hat unabhängig beraten
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Energieberatung der Verbraucherzentrale